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Wissen

Bei Ferienjobs von Schülern muss Arbeitsschutz beachtet werden

aktualisiert: 4. Juli 2026 19:37
Ferienjob
Ferienjob © JackF /stock.adobe.com

Viele Jugendliche suchen besonders in den Sommerferien nach Ferienjobs, um sich ein eigenes Taschengeld zu verdienen. Jedoch gibt es für minderjährige Schülerinnen und Schüler bestimmte Einschränkungen bezüglich der Art von Arbeiten, die sie ausführen dürfen. Die Regelungen hierzu sind im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt. Arbeitsschutzministerin Ursula Nonnemacher hebt hervor, dass es vor Beginn der Sommerferien wichtig ist, dass sich sowohl Eltern als auch Jugendliche über die erlaubten und verbotenen Tätigkeiten informieren. Ein Ferienjob kann eine wertvolle Erfahrung bieten, indem er nicht nur die Gelegenheit gibt, eigenes Geld zu verdienen, sondern auch Einblicke in zukünftige Berufsfelder ermöglicht. Dabei muss jedoch stets der Gesundheitsschutz der Jugendlichen an erster Stelle stehen.

Die Arbeit von Kindern unter 15 Jahren ist grundsätzlich untersagt. Für Kinder im Alter von 13 bis 15 Jahren ist es jedoch möglich, mit Zustimmung der Eltern leichte Tätigkeiten auszuführen. Diese dürfen täglich bis zu zwei Stunden – oder bis zu drei Stunden in landwirtschaftlichen Familienbetrieben – erfolgen, und zwar in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr. Beispiele für solche Tätigkeiten sind das Austragen von Zeitungen und Werbeprospekten oder das Geben von Nachhilfeunterricht.

Was Ferienjob, Schülerjob und Kinderarbeit voneinander unterscheidet

Für die Einordnung ist wichtig, zwischen gelegentlicher leichter Beschäftigung, einem Ferienjob von Schülern und unzulässiger Kinderarbeit zu unterscheiden. Während bei jüngeren Kindern nur eng begrenzte leichte Tätigkeiten infrage kommen, gelten für vollzeitschulpflichtige Jugendliche in den Ferien andere Regeln. Entscheidend sind dabei immer Alter, Schulpflicht, Art der Tätigkeit und die Zustimmung der Eltern.

Für Leser ist diese Abgrenzung hilfreich, weil sie zeigt, dass nicht jede bezahlte Tätigkeit automatisch ein Ferienjob im rechtlichen Sinn ist. Gerade bei kurzfristigen Hilfstätigkeiten sollten Eltern und Jugendliche deshalb zuerst prüfen, ob die geplante Arbeit überhaupt in die erlaubte Kategorie fällt.

Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren, die noch vollzeitschulpflichtig sind, dürfen während der Schulferien maximal vier Wochen im Jahr arbeiten. Ihre Arbeitszeit ist auf höchstens acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche begrenzt, wobei die Beschäftigung nur zwischen 6 und 20 Uhr erfolgen darf. Zudem müssen zwischen zwei Arbeitstagen mindestens zwölf Stunden Erholungszeit eingehalten werden. An Wochenenden dürfen sie grundsätzlich nicht arbeiten, es sei denn, es handelt sich um Ausnahmen wie Jobs in Krankenhäusern, Pflegeheimen, der Gastronomie oder der Landwirtschaft. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden sind mindestens 30 Minuten Pause erforderlich, bei mehr als 6 Stunden täglicher Arbeitszeit muss die Pause mindestens 60 Minuten betragen.

Arbeitgeber sind verpflichtet, vor Beginn der Ferienarbeit sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler über mögliche Gesundheits- und Unfallgefahren informiert werden. Es muss gewährleistet sein, dass die Tätigkeiten keine gesundheitlichen Risiken darstellen und sicher ausgeführt werden können. Die Arbeiten müssen leicht und für das Alter der Jugendlichen geeignet sein. Besonders verboten sind Tätigkeiten, die die physische oder psychische Leistungsfähigkeit der Jugendlichen übersteigen, der Umgang mit gefährlichen Arbeitsgeräten sowie die Alleinarbeit ohne die Aufsicht eines erfahrenen Erwachsenen.

Woran Arbeitgeber vor der Beschäftigung denken sollten

Vor dem Einsatz von Schülern sollten Arbeitgeber die Aufgabe, den Arbeitsort und die Aufsichtssituation sorgfältig prüfen. Wichtig ist, dass Jugendliche nicht nur beschäftigt, sondern auch verständlich eingewiesen und altersgerecht angeleitet werden.

Praktisch bedeutet das: Die Arbeit sollte klar begrenzt, gut erklärbar und im Alltag des Betriebs sicher umsetzbar sein. Je einfacher die Tätigkeit und je klarer die Aufsicht geregelt ist, desto eher lässt sich ein Ferienjob verantwortungsvoll gestalten.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land Brandeburg/ Veröffentlicht am 14.07.2024

Welche Tätigkeiten im Ferienjob typischerweise unproblematisch sind

Je nach Alter und Schutzvorgaben kommen vor allem leichte, einfache und überschaubare Aufgaben in Betracht. Dazu zählen Tätigkeiten, bei denen keine besonderen Gefahren bestehen und die körperlich sowie psychisch nicht überfordern.

  • einfache Hilfstätigkeiten im Büro oder Betrieb
  • Sortieren, Einräumen oder Verpacken leichter Waren
  • Nachhilfe oder andere leichte unterstützende Tätigkeiten
  • Ausgabe- oder Botengänge mit klaren Vorgaben

Wichtig ist nicht nur die Aufgabe selbst, sondern auch die Arbeitsumgebung: Auch eine an sich harmlose Tätigkeit kann unzulässig werden, wenn sie mit gefährlichen Geräten, unübersichtlichen Abläufen oder fehlender Aufsicht verbunden ist.

Typische Fehler von Eltern, Jugendlichen und Arbeitgebern

Bei Ferienjobs werden die Schutzregeln oft erst dann relevant, wenn bereits etwas schiefläuft. Besonders häufig sind diese Fehler:

  • zu lange Arbeitszeiten oder zu kurze Pausen
  • Tätigkeiten, die für das Alter zu schwer oder zu gefährlich sind
  • Arbeit ohne ausreichende Einweisung
  • fehlende Aufsicht bei Aufgaben mit Unfallrisiken
  • Unklarheit darüber, ob die Ferienarbeit überhaupt zulässig ist

Wer solche Fehler vermeidet, reduziert nicht nur Unfallrisiken, sondern sorgt auch dafür, dass der Ferienjob tatsächlich eine positive Erfahrung bleibt.

Checkliste vor dem Start in den Ferienjob

Vor dem ersten Arbeitstag sollten Eltern, Jugendliche und Arbeitgeber gemeinsam prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ist das Alter und die Schulpflicht des Jugendlichen geklärt?
  • Ist die Tätigkeit leicht und altersgerecht?
  • Sind Arbeitszeiten, Pausen und Erholungszeiten eingehalten?
  • Gibt es keine gefährlichen Geräte, Stoffe oder Arbeitsbedingungen?
  • Ist eine verständliche Einweisung vorhanden?
  • Ist die Aufsicht durch eine erfahrene Person geregelt?
  • Ist die Zustimmung der Eltern eingeholt, soweit erforderlich?

Wenn bei einem Punkt Unsicherheit besteht, sollte der Einsatz vor dem Start noch einmal geprüft werden.

So erkennen Eltern und Jugendliche einen sicheren Ferienjob

Ein sicherer Ferienjob ist vor allem daran erkennbar, dass Aufgaben, Arbeitsort und Arbeitszeit zum Alter passen. Die Tätigkeit sollte klar erklärt werden, ohne dass Jugendliche mit ungewohnten oder riskanten Abläufen allein gelassen werden.

Hilfreich ist die einfache Frage: Würde ich diese Arbeit auch einem jüngeren oder unerfahrenen Jugendlichen ohne Bedenken zutrauen? Wenn die Antwort nein ist, sollte genauer geprüft werden, ob der Einsatz wirklich geeignet ist.

FAQ zu Ferienjobs von Schülern und Arbeitsschutz

Dürfen Schüler in den Ferien überhaupt arbeiten?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend sind Alter, Schulpflicht, Art der Tätigkeit und die Einhaltung der Schutzvorgaben.

Müssen Eltern zustimmen?

Bei jüngeren Kindern beziehungsweise bei Tätigkeiten, die nur mit Zustimmung der Eltern erlaubt sind, ist die Einbindung der Erziehungsberechtigten wichtig.

Was ist bei gefährlichen Arbeiten zu beachten?

Solche Tätigkeiten sind für Jugendliche nur sehr eingeschränkt oder gar nicht geeignet. Maßgeblich ist, dass keine gesundheitlichen Risiken entstehen und die Arbeit sicher ausgeführt werden kann.

Warum sind Pausen und Arbeitszeiten so wichtig?

Sie sollen Überlastung verhindern und sicherstellen, dass Ferienarbeit nicht auf Kosten von Gesundheit und Erholung geht.

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