Aufgrund der Vielzahl unbesetzter Schulleiterstellen senkt die Bildungsministerin von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner (CDU), die Anforderungen an Bewerber. Sollte im Rahmen eines Besetzungsverfahrens durch das Landesschulamt kein ausgebildeter Lehrer gefunden werden, wird es künftig auch möglich sein, Bewerbungen von Seiteneinsteigern zu berücksichtigen. Diese müssen jedoch eine mindestens fünfjährige Unterrichtserfahrung vorweisen. Ein entsprechender Erlass trat bereits Ende Oktober in Kraft, wie ein Sprecher des Bildungsministeriums der Mitteldeutschen Zeitung berichtete.
Feußner erklärte, dass diese Änderung auf ein strukturelles Problem zurückzuführen sei. Es gebe in der Altersgruppe, die gut für Funktionsstellen geeignet wäre, große Lücken. Eine Besetzung der Positionen mit motivierten Lehrkräften sei jedoch entscheidend für die Schülerschaft, das Kollegium und die gesamte Schulgemeinschaft. Sie wolle daher mehr Lehrer ermutigen, solche Führungspositionen zu übernehmen. Der Erlass ermögliche es außerdem, Gehaltszulagen zu zahlen.
Laut Bildungsministerium sind derzeit 55 öffentliche Schulen ohne regulären Schulleiter, was etwa sieben Prozent aller Schulen betrifft. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen den Schularten: An den 62 Gymnasien sind alle Direktorenstellen besetzt, während an den Sekundarschulen eine Vakanz von 6,7 Prozent besteht. Der Mangel an Schulleitern ist in Grundschulen am größten, wo 9,4 Prozent der Positionen unbesetzt sind.
Der Verband Sonderpädagogik (VDS), der sich vor allem für die Interessen von Förderschullehrern einsetzt, begrüßt die Öffnung der Leitungspositionen für Seiteneinsteiger. Laut dem Pressesprecher des VDS, Sören Messerschmidt, seien diese nicht nur eine Notlösung, sondern brächten neue Perspektiven und frisches Blut in die Schulen, weshalb ihnen auch Verantwortung übertragen werden solle.
Die Lehrergewerkschaft GEW äußerte sich jedoch zurückhaltender. Die Vorsitzende der GEW in Sachsen-Anhalt, Eva Gerth, erklärte, dass es durchaus Seiteneinsteiger gebe, die die Aufgabe erfolgreich übernehmen könnten. Allerdings müssten diese vor einer Beförderung gründlich überprüft werden. Gerth forderte, dass die Bewerber sowohl pädagogisch als auch in Bezug auf ihre Führungskompetenzen gut geeignet sein sollten und nicht nur aufgrund des Mangels an geeigneten Bewerbern ausgewählt werden dürften. Zudem müsse auch das Kollegium in den Auswahlprozess einbezogen werden.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Mitteldeutsche Zeitung/ Veröffentlicht am 20.11.2024
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